Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen konzentriert im Bereich des Arbeitsrechtes, des Verkehrsrechtes und des allgemeinen Zivilrechtes, hier insbesondere auf dem Gebiet des Forderungsmanagements.
In Zeiten zunehmender Kompliziertheit des deutschen Rechtssystems ist die fachliche Ausrichtung auf einzelne Spezialgebiete unausweichlich. Zwar sind Anwälte befugt jegliche Rechtsgebiete zu bearbeiten, aber nur eine Spezifikation auf wenige Rechtsgebiete vermag dem rechtssuchenden Mandanten die kompetente Fachberatung zukommen zu lassen, welche von einem beauftragten Anwalt zu erwarten sind.
Deshalb habe ich mich entschlossen, konzentriert lediglich die drei genannten Kerngebiete zu bearbeiten. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Bearbeitung fachfremder Rechtsgebiete durch mich nicht erfolgen kann. In diesen Fällen hilft Ihnen der Anwaltssuchdienst des DAV (www.anwaltsverein.de) oder der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) weiter. Auch persönlich erteile ich Ihnen gerne Auskunft.